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   OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17   

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https://dejure.org/2019,16738
OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17 (https://dejure.org/2019,16738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.04.2019 - 1 W 59/17 (https://dejure.org/2019,16738)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. April 2019 - 1 W 59/17 (https://dejure.org/2019,16738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Auflassung als Gegenstand einer Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Anforderungen an dingliche Einigung und deren Nachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen der Auflassung als Gegenstand einer Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO

  • rechtsportal.de

    RPflG § 11 Abs. 1 ; GBO § 71 Abs. 1
    Übertragung von Grundeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1298
  • FGPrax 2019, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Zweifel an der wirksamen Vertretung der in derselben Urkunde mit denselben Gesellschaftern gegründeten Gesellschaft dürften nicht bestehen: Auch nach der in Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertretenen strengsten Ansicht ist jedenfalls dann, wenn die erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts erst in der notariellen Übertragungsurkunde gegründet wird, der erforderliche Nachweis der wirksamen Vertretung grundsätzlich mit Vorlage dieser Urkunde erbracht (vgl. die Nachweise bei Kesseler , NJW 2011, S. 1909 [1910 f.] und Suttmann , NJW 2013, S. 423 [425]; zur mittlerweile anerkannten Möglichkeit des Erwerbs auch durch eine bereits bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts siehe BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -, NJW 2011, S. 1958).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 73/15

    Bestellung eines dingliches Vorkaufsrechts: Formerfordernis für die dingliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    d) Es dürfte auch - entgegen der Ansicht der Beteiligten - keine Heilung eingetreten sein, insbesondere nicht gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB, denn dieser gilt nur für schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte, nicht aber für das hier in Rede stehende dingliche Verfügungsgeschäft (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2016 - V ZR 73/15 - NJW 2016, S. 2035 [2036 Rn. 17]).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 152/12 -, NJW 2014, S. 1002 [Rn. 6] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - 34 Wx 120/19 -, juris, Rn. 11).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Dieser Nachweis ist nur durch eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 2Z BR 129/00 -, BayObLGZ 2001, S. 14 [15 f.] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 26. November 2008 - 34 Wx 088/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 3324 m.w.N.).
  • OLG München, 18.03.2019 - 34 Wx 120/19

    Verfahren wegen Löschung von Nießbrauch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Vor diesem Hintergrund ist es insbesondere nicht zulässig, mit einer Zwischenverfügung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 152/12 -, NJW 2014, S. 1002 [Rn. 6] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - 34 Wx 120/19 -, juris, Rn. 11).
  • OLG München, 26.11.2008 - 34 Wx 88/08

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis einer formgerechten Auflassung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Dieser Nachweis ist nur durch eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO zu erbringen (BayObLG, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 2Z BR 129/00 -, BayObLGZ 2001, S. 14 [15 f.] m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 26. November 2008 - 34 Wx 088/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 3324 m.w.N.).
  • KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.04.2019 - 1 W 59/17
    Das Wort "bewilligen" muss unter diesen Voraussetzungen nicht zwingend genutzt werden; dass die Eintragung bewilligt wird, kann sich unter anderem auch daraus ergeben, dass die Eintragung "beantragt" wird (KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 W 46-67/12 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); genügen können auch Formulierungen wie "bitten", "verlangen", "mit der Eintragung einverstanden sein", oder "das Grundbuchamt ermächtigen" ( Munzig , a.a.O., Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2021 - 3 W 32/21

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Wirkung des Eintrags eines Hofvermerks im

    Eine Zwischenverfügung kann aber nur bezüglich solcher Mängel ergehen, die vom Antragsteller in Reaktion darauf beseitigt werden können; kann ein Mangel nicht behoben werden, ist für eine Zwischenverfügung kein Raum ( Harders , a.a.O.; Zimmermann , a.a.O.; vgl. auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. April 2019 - 1 W 59/17 -, juris, Rn. 20 zu § 18 GBO m.w.N.).
  • OLG München, 01.08.2023 - 34 Wx 166/23

    Rechtsfolgen der Rücknahme eines Eintragungsantrags bei gleichzeitiger Einlegung

    Es kann nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hinzuwirken, das Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung werden soll (BGH FGPrax 2014, 192; Senat vom 21.3.2017, 34 Wx 22/17 = Rpfleger 2017, 532; OLG Braunschweig FGPrax 2019, 151; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 17).
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